Lexicon
Begriff | Definition |
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Regelversorgung |
Der sogenannte GKV-Festkostenzuschuss, der sich nach dem Befund richtet, ist immer gleich hoch, also unabhängig von den tatsächlichen Behandlungskosten. Dieser orientiert sich an einer sehr einfachen „Standardtherapie“ der siebziger Jahre, soll eine „ausreichende“ Funktionsfähigkeit herstellen, ästhetische Belange sind hierbei unwichtig: Dies sind dann unverblendete oder teilverblendete Stahlkronen oder Stahlbrücken und Klammerprothesen. Der Festkostenzuschuss deckt 50% der Kosten dieses Regel-Zahnersatzes ab (max. 65% mit einem 10 Jahre geführten Bonusheft).
Sie können den Prozentsatz der Kostenabdeckung mit diesem Leistungsbaustein auf bis zu 100% anheben.
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