Lexicon
Begriff | Definition |
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PZR |
Drei von vier Erwachsenen leiden heute an Parodontitis, deshalb gehört die PZR zu den dringend angeratenen Leistungen: Zuerst erfolgt eine umfassende Untersuchung des Gebisses, dann werden alle harten (Zahnstein) und weichen Beläge sowie Bakterien von den Zähnen entfernt. Weiterhin umfasst die PZR eine Reinigung der Zahnzwischenräume, Beseitigung von Verfärbungen, eine Politur der Zähne sowie eine Fluoridierung als Schutz.
Leider ist die PZR nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten, muss also selbst gezahlt werden.
In diesem Leistungsbaustein wird die Durchführung einer Professionellen Zahnreinigung erstattet.
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