Lexicon
Begriff | Definition |
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Höherwertige Versorgung |
Zur sogenannten „Privatärztlichen Versorgung“ gehören z.B. hochwertige Materialien, die dem aktuellen Stand der Technik, aber auch den Ansprüchen an Zahnästhetik und langjährige Materialqualität entsprechen, sowie keramische Verblendungen, Inlays, und Implantate. Das Ziel: bestmögliche Funktionsfähigkeit.
Man unterscheidet zwei Bereiche:
Gleichartige Versorgung: Diese beinhaltet die Leistungen der Regelversorgung, geht aber z.B. mit Verblendungen aus optischen Gründen darüber hinaus. Die dadurch entstehenden Differenzkosten (Material- und Laborkosten, zahnärztliche und zahntechnische Mehrleistungen) werden Ihnen vom Zahnarzt direkt in Rechnung gestellt (nach Gebührenordnung der Zahnärzte – GOZ).
Andersartige Versorgung: Hier weicht die gewählte Therapieform grundsätzlich von der Regelversorgung ab (statt einer herausnehmbaren Teilprothese wird z.B. eine Versorgung mit Implantat getragenem Zahnersatz gewählt).
In diesem Leistungsbaustein versichern Sie Leistungen, die über den einfachen Standard der gesetzlichen Leistungen hinausgehen.
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